Die Zielsetzung des Stiftungsrats ist es, kleinere Projekte und Einzelpersonen zu unterstützen und nicht andere grössere Institutionen.

Gesuchseinreichung

Die Gesuche sind auf dem Korrespondenzweg schriftlich oder per E-Mail zusammen mit den notwendigen Unterlagen einzureichen an

Santiago Aebi Stiftung
c/o Hanspeter Schneider
Matten 390
CH - 3472 Wynigen.

hanspeter.schneider(at)outlook.com

Notwendige Unterlagen für die Gesuchsbeurteilung

Damit das eingereichte Gesuch geprüft werden kann, bitten wir Sie folgende Unterlagen einzureichen:

    • Steuererklärungen und Steuerveranlagungen der letzten drei Jahre
    • Bilanz und Erfolgsrechnungen der letzten drei Jahre
    • Budget
    • Belege, dass andere Hilfestellungen nicht erhältlich sind

Nach welchen Gesichtspunkten werden die Gesuche beurteilt?

Der Stiftungsrat berücksichtigt bei der Gesuchbeurteilung von Gesuchen von Einzelpersonen die gesamte finanzielle Situation des Gesuchstellers, insbesondere auch allfällige Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen.

Welche Leistungen können durch die Stiftung angeboten werden?

Leistungen können gewährt werden, wenn eine finanzielle Notlage nicht aus den folgenden Mitteln überwunden werden kann:

    • Einkünfte aus Arbeit, Vermögen und Renten;
    • Beihilfen und Beiträge der öffentlichen Hand und von anderen gemeinnützigen Institutionen;
    • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen (Krankenkasse, Unfallversicherung etc.)
    • Unterstützung von den Eltern, sofern eine elterliche Unterstützungspflicht besteht und möglich ist

Unterstützung anderer Institutionen oder von Projekten

Der Stiftungsrat kann Unterstützungen von anderen Institutionen oder von Projekten Beträge ausrichten, sofern mit der Unterstützung der Institution oder des Projekts der Zweck der Stiftung gewahrt ist und die Mehrheit der möglichen Begünstigten die Anforderungen für eine Unterstützung erfüllen. Die Leistungen der Stiftung müssen somit entweder der Allgemeinheit zukommen oder das Wohl von dritten Personen fördern, welche die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen. Der Stiftungsrat kann auch Projekte finanzieren, die auf eine generelle Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltsituation von möglichen Begünstigten abzielen.
Der Stiftungsrat strebt allerdings primär eine direkte Unterstützung an und vermeidet eine langfristige Finanzierung von Betriebskosten von Institutionen oder Projekten.
Der Stiftungsrat überprüft bei der Gesuchbeurteilung von Gesuchen von Institutionen oder Projekten, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung gemäss den Statuten und der im Stiftungsrat definierten Vergabungspolitik erfüllt sind und fordert, falls notwendig, die entsprechend benötigten Unterlagen ein.
Erfolgt die Nachreichung von einverlangten Unterlagen zur Dokumentation der Unterstützungswürdigkeit nicht, werden die Gesuche vom Stiftungsrat abgewiesen.

Vorbehalt der Rückforderung von geleisteten Beiträgen

Der Stiftungsrat behält sich vor, geleistete Beiträge ganz oder teilweise zurückzufordern, sollten vom Gesuchsteller falsche Angaben gemacht worden sein.

Gesuchsentscheide des Stiftungsrates

Die Entscheide des Stiftungsrates werden in den ordentlichen Sitzungen gefällt.
Erachtet der Stiftungsrat Gesuche als dringlich, können die Gesuche auf dem Korrespondenzweg entschieden werden. Der Entscheid des Stiftungsrats wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem freien Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträgen besteht nicht.